Hat der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich unbefugt über den Fall Edathy geplaudert? Nach Angaben der SPD hat Friedrich im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel gesagt, gegen Edathy werde ermittelt.
Der heutige Vizekanzler Gabriel war damals noch kein Regierungsmitglied, so dass dies jedenfalls kein Gespräch zwischen Innenminister und einem anderen Amtsträger war. Friedrich könnte somit gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben, meint der Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis.
Es entbehrt zunächst natürlich nicht eine gewissen Ironie, dass der ehemalige Innenminister, der so engagiert auf die Enthüllungen von Edward Snowden nicht reagiert hat, sich selbst als begabter Whistleblower entpuppen könnte.
Abgesehen davon gibt es tatsächlich einen passenden Paragrafen im Strafgesetzbuch, an dem Friedrich sich messen lassen müsste: „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“.
Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass Hans-Peter Friedrich nun Beschuldigter eines Strafverfahrens wird. Auch wenn ein Geheimnisverrat natürlich denkbar ist, ist die Sache gemäß Absatz 4 des Gesetzes überhaupt nur dann verfolgbar, wenn eine sogenannte „Ermächtigung“ vorliegt. Diese Ermächtigung ist zwingende Voraussetzung, damit ermittelt werden kann. Ohne geht es nicht.
Die Ermächtigung müsste wohl von Thomas de Maizière kommen. Dieser hat das Amt des Bundesinnenministers heute inne, während sein Kollege Friedrich in der Bundesregierung das Ressort Landwirtschaft betreut.
Wie wahrscheinlich es in dieser Konstellation ist, dass die Staatsanwaltschaft Berlin tatsächlich die Vorwürfe aufklären darf, kann man sich unschwer ausmalen. Insbesondere, weil ja auch die Minister Gabriel und Steinmeier kein Interesse daran haben dürften, dass ihr Umgang mit den Informationen durchleuchtet wird.