Die Autobahn ist nicht unbedingt der richtige Ort für Feierlichkeiten. Das merkten jetzt die Teilnehmer einer türkischen Hochzeitsgesellschaft, die im Überschwang bei Bremen den Autobahnverkehr auf den Fernstraßen A 270 und A 27 behinderten.
Zeitweise sollen es mehr als 30 Autos gewesen sein, die im Rahmen einer Hochzeitsfeier Kolonne fuhren. Die Polizei berichtet, teilweise hätten die Fahrzeuge alle Fahrspuren und den Seitenstreifen blockiert. Die Autos seien mit eingeschaltetem Blinklicht etwa 50 Stundenkilometer gefahren, hätten aber mitunter auch bis zum Stillstand gebremst.
Die Polizei griff auf dem Rastplatz Osterwiesen rabiat durch, wohl mit dem Segen eines Staatsanwalts. Die Beamten riegelten den Parkplatz ab und beschlagnahmten die Führerscheine der Autofahrer.
Über die Verhältnismäßigkeit so einer Maßnahme kann man natürlich streiten streiten. Aber ganz ohne ist so ein Verhalten natürlich nicht. Auch wenn niemand verletzt wurde, steht zumindest gegen die „Anführer“ der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Raum. Dafür kann es durchaus Strafen geben, unter anderem mit Fahrverbot oder sogar dauerhafter Entziehung der Fahrerlaubnis.