Die Olympischen Winterspiele stehen ins Haus. Damit die „Fans“ immer gut informiert sind, hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Olympia-App auf den Markt geworfen. Mit dem geltenden Recht nimmt es der DOSB allerdings nicht so genau, wie ein Blogger herausgefunden hat.
Daniel Mack hat sich die App des DOSB eingehend angeschaut. So wollte sich der DOSB im Kleingedruckten das Recht herausnehmen, einen Nutzer nach der bloßen Anmeldung mit E-Mails zu beglücken. Und zwar „rund um die Themen ‚Wir für Deutschland‘, Deutsche Olympiamannschaft, diese App und weitere Onlineangebote des DOSB e. V. und der DOSB New Media GmbH“. So was geht allerdings nicht – die Versendung von Mails erfordert stets ein besonders Opt-in des Nutzers. Mack selbst wurde zunächst vom DOSB lakonisch darauf verwiesen, das Opt-out in der App zu nutzen.
Die Nutzer werden auch darüber im Unklaren gelassen, was genau passiert, wenn sie sich mit ihrem Facebook- oder Twitter-Account anmelden. Genau das ist aber erforderlich, wenn man viele der interaktiven Möglichkeiten der App nutzen will („Fancorner“). Nicht nur Daniel Mack, sondern auch der IT-Anwalt Thomas Stadler vermissen in diesem Zusammenhang eine ausreichende Datenschutzerklärung. Ganz ohne ist das alles nicht. Immerhin gewährt der Nutzer mit der Facebook-Freigabe etwa Zugriff auf sein Profil, seine Freundeliste und elektronische Kontaktdaten.
Bei so einem Datenhunger stellt sich natürlich die Frage, ob der DOSB nicht nur das Informationsinteresse der Sportfans im Auge hat. Die Informationen wären natürlich eine begehrte Ware auf dem Reklamemarkt.
Immerhin kündigt der DOSB an, sich der Kritik nicht zu verschließen. In den Kommentarspalten der Blogs von Mack und Stadler läasst ein DOSB-Mitarbeiter verlauten, Nutzer müssten ab sofort in die Zusendung von Mails ausdrücklich einwilligen. Auch die Datenschutzerklärung wollen die App-Gestalter überprüfen.