Interessanter Satz aus einer Anklageschrift:
Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans … schwärzten die Angeschuldigten … am Tattag gegen 18.00 Uhr über die auf der Neustraße verlaufende Bundesgrenze aus den Niederlanden kommend nach Herzogenrath 431 Gramm Marihuana … in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein.
Ich habe erst mal gestutzt, denn die Verwendung des Wortes schwärzen in diesem Kontext war mir bislang nicht geläufig. Und ich habe schon viele Anklageschriften bei Drogendelikten gelesen. Laut Duden bedeutet schwärzen schmuggeln, allerdings nur im Süddeutschen. Umgangssprachlich wird es wohl auch mit dieser Bedeutung in Österreich verwendet.
In der Wikipedia ist zu erfahren, dass der Begriff seinen Stamm in der rotwelschen Sprache hat. Diese ist „ein Soziolekt gesellschaftlicher Randgruppen auf der Basis des Deutschen, wie sie seit dem späten Mittelalter besonders bei Bettlern, fahrendem Volk (Vaganten), Vertretern sogenannter unehrlicher Berufe und in kriminellen Subkulturen in Gebrauch kamen“.
Nachdem ich das gelesen habe, finde ich die Formulierung deutlich weniger originell als zuerst. Der Staatsanwalt hat ja mit Sicherheit keinen Versuch gemacht hat, sich seiner (heutigen) Zielgruppe sprachlich anzunähern. Damit wäre er in der Tat glorios gescheitert. Bleibt als Intention wohl nur eine gewisse Abfälligkeit, die da ausgedrückt wird. Das wiederum finde ich etwas deplatziert – jedenfalls für einen Mitarbeiter der „objektivsten Behörde der Welt“.