Einen ganz neuen Weg bei DNA-Reihentests geht die Polizei in Gütersloh. Nach einem bislang ungeklärten Doppelmord an einem Geschwisterpaar bitten die Beamten Angehörige, Nachbarn und ansonsten „interessante“ Personen um eine freiwillige Speichelprobe. Das Interessante hieran: Die Polizei hat am Tatort bislang eingestandermaßen keine brauchbaren DNA-Spuren sichern können, die sie möglicherweise vergleichen könnte.
Wozu die DNA der angefragten Personen denn überhaupt gut sein könnte, steht also in den Sternen. So richtig plausibel begründen können jedenfalls weder Polizei noch Staatsanwaltschaft ihre Aktion. Es heißt lediglich:
Die Proben werden im Vorgriff erbeten, damit diese Personen zu einem späteren Zeitpunkt und Stand der Ermittlungen – bei Bedarf – nicht erneut zur Abgabe einer Speichelprobe aufgesucht werden müssen.
Es geht also anscheinend nach dem Motto: Wenn wir schon mal bei einem Zeugen sind, nehmen wir gleich mit, was wir kriegen können. Ist ja auch aufwendig, bei „Bedarf“ noch mal hinzufahren. In einer Großstadt wie Gütersloh. Oder am Ende gar einen richterlichen Beschluss erwirken zu müssen, falls ein Betroffener darauf besteht, dass „freiwillig“ bei uns noch immer auch bedeutet, nein sagen zu dürfen.
Mir drängt sich eher der Verdacht auf, die Bitte um eine Speichelprobe ist nur Mittel zum Zweck. Nämlich um zu sehen, wie Betroffene reagieren. Wer sich weigert, macht sich verdächtig. So einfach könnte das sein. Das ist ja gar kein dummer Ansatz. Gerade in einem Fall, in dem die Ermittler im Dunkeln tappen.
Sollte die Polizei wirklich so vorgehen, wäre das wohl nicht illegal, aber doch eine ganz schöne Trickserei. Dagegen kann man sich am Ende wohl nur prophylaktisch zur Wehr setzen. Indem man gleich kategorisch jedes Gespräch verweigert. Wozu man, ich wiederhole es ja gern, auch als Zeuge stets und ständig ohne jede Begründung berechtigt ist.
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