Boykottaufrufe können ein gerichtliches Nachspiel haben. Das Oberlandesgericht Oldenburg verbot jetzt dem Deutschen Tierschützerbüro einen solchen Aufruf.
Die Tierschützer hatten sich an die Hausbank des Zentralverbandes der Pelztierzüchter gewendet. Sie verlangten von der Bank, die Bankverbindung zu kündigen, weil an den Händen des Verbandes Blut klebe.
Über das Schreiben an die Bank informierte das Tierschutzbüro auf seiner Webseite. Dort hieß es:
Volksbank – kündigt die Konten der Nerzquäler jetzt
Stoppt die Zusammenarbeit mit den Nerzquälern. Heute haben wir die Volksbank aufgefordert, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V. das Konto zu kündigen. Eine Antwort der Volksbank … steht noch aus. Sollte sich die Bank nicht klar positionieren, erwägen wir, die Bankkunden zu informieren, denn man könnte auch formulieren, dass an dem Geld der Bank Blut klebt.
Außerdem kündigte die Organisation an, groß an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn die Bank nicht zufriedenstellend reagiere. Das Kreditinstitut klagte gegen die Aufforderung und bekam nun Recht.
Nach Auffassung der Richter geht der Boykottaufruf zu weit. Zwar billigen sie dem Deutschen Tierschützerbüro das Recht zu, gegen Pelztierhaltung zu protestieren. Allerdings sei es nicht zulässig, einen Pranger zu eröffnen (13 U 111/13).