Normalerweise gibt es ja nicht allzu viel Positives über Abmahnanwälte zu berichten. Heute mal eine Ausnahme. Sie betrifft die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer.
Das Anwaltsbüro flutete, so zumindest mein Eindruck, im Herbst letzten Jahres für seine Mandanten aus der Film- und Musikindustrie das Amtsgericht München mit Filesharing-Klagen. Das hatte natürlich seinen Grund.
Seit dem 9. Oktober 2013 ist nämlich definitiv Schluss mit der Unsitte, dass sich der Abmahner in solchen Fällen das ihm genehme Gericht aussuchen darf. Seit einer Gesetzesänderung muss, wenn es gegen Privatleute geht, vor dem Gericht am Wohnsitz des Betroffenen geklagt werden. Das ist für die Abmahner natürlich wesentlich aufwendiger als ein Prozess am heimischen Gericht.
In so einem Altverfahren, das jetzt noch am Amtsgericht München hängt, hatten wir eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung beantragt. Na ja, genau genommen waren es sogar zwei Anträge. Dem ersten gab der Richter problemlos statt. Beim zweiten beraumte er relativ kurzfristig einen Verhandlungstermin an und fragte erst mal bei Waldorf Frommer, ob man dort mit der Fristverlängerung einverstanden ist.
Wir rechneten eigentlich mit einem klaren nein. Genau das passierte aber nicht. Stattdessen teilten die Anwälte dem Gericht mit, sie seien mit der Fristverlängerung einverstanden. Dem Richter blieb dann kaum noch was anderes übrig, als die Frist zu verlängern.
Das ist ein netter Zug von den Kollegen. Hätte ich bei der Anwaltskanzlei eher nicht erwartet. Deshalb ist es mir auch eine Erwähnung wert. Das ändert allerdings nichts daran, dass wir Waldorf Frommer in der Sache selbst ordentlich den Marsch blasen werden.