Das Landgericht Köln hat die ersten Beschlüsse gefasst, wonach die Kundendaten im Fall Redtube nicht hätten herausgegeben werden dürfen.
Damit revidiert das Gericht seine Entscheidung, welche erst die Abmahnung tausender Telekomkunden möglich machte, die einen Videostream auf Redtube betrachtet haben sollen. Das Gericht sieht jedenfalls keine erhebliche Verletzung des Urheberrechts.
Einzelheiten bei Spiegel online: http://spon.de/ad8cW
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