Für die Berufung in einer Strafsache hat mich eine Frau als Verteidiger beauftragt. Nachdem ich auf meine Bitte um Akteneinsicht länger nichts gehört hatte, schickte das Gericht eine Ladung zum Verhandlungstermin. Die Verhandlung sollte schon zehn Tage später stattfinden…
Eine sehr kurze Zeitspanne, insbesondere an den Landgerichten. Blöd war zunächst, dass ich wie bereits erwähnt bis dahin noch nicht einmal die Gerichtsakte einsehen konnte.
Wie kaum anders zu erwarten, war ich am fraglichen Tag auch schon ausgebucht. Der andere Termin fand zwar anderthalb Stunden später statt. Aber 400 Kilometer entfernt. Leider steht mir trotz ADAC-Mitgliedschaft kein Helikopter zur Verfügung.
Deshalb bat ich darum, die Verhandlung zu verschieben. Freundlich wie ich bin, sagte ich auch gleich, wann ich in nächster Zeit noch keine Verhandlungstage habe.
Die Vorsitzende der Strafkammer antwortete mit einem kurzen, aber interessanten Schreiben. Sie teilte mit:
Es ist nicht beabsichtigt, den Termin zu verlegen. Es liegt keine notwendige Verteidigung vor.
Richtig ist daran, es liegt tatsächlich kein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor. Das heißt, der Angeklagte bekommt keinen Verteidiger vom Staat bezahlt. Was aber selbstverständlich nicht heißt, dass er sich nicht auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen kann. Wie das meine Mandantin getan hat.
Der sogenannte Wahlanwalt ist kein Verteidiger zweiter Klasse. Das Gericht kann seine Rechte nicht mit der Begründung beschneiden, an sich ist ein Anwalt nicht vorgeschrieben, deshalb können wir auch einfach auf Sie verzichten.
Nein, das Gericht ist im Rahmen des Möglichen verpflichtet, auf Terminskollisionen jedes Rücksicht zu nehmen. Wenn sie schnellstmöglich mitgeteilt werden. Der Verteidiger kann also nicht einfach dadurch rausgeschossen werden, weil man ihn nicht unbedingt braucht.
Hier war meine Verhinderung auch nicht gerade aus den Wolken gefallen. Vielmehr dürfte es bei den meisten Strafverteidigern terminlich schwierig werden, wenn Sie innerhalb weniger Tage zu einem Verhandlungstermin eingeladen werden. Besonders eilig ist die Sache auch nicht. Kein Beteiligter sitzt in Haft.
Es gibt also keinen Grund, das Recht des Angeklagten auf seinen Verteidiger zu beschneiden. Noch dazu mit so verqueren Argumenten. Die lassen ja echt nur den Schluss zu, man soll für dumm verkauft werden.
Tja, ich werde die Richterin mal anrufen. Vielleicht ist ja alles nur ein Missverständnis, und wir können uns einigen. Und falls nicht, kann ich mich auch wehren.
Ich habe ebenfalls passende Textbausteine.