Wem gehört das „Tellergeld“, das Besucher öffentlicher Toiletten hinterlassen? Der Servicekraft oder der Reinigungsfirma, für die sie tätig ist? Über diese Frage muss das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entscheiden. Dabei geht es nicht um Peanuts…
Bis zu 300 Euro täglich sollen am Arbeitsplatz der Klägerin im Centro Oberhausen zusammengekommen sein. Vor Weihnachten sollen sogar bis zu 8.000 Euro am Tag im Teller geklingelt haben. Die „Toilettenfrau“, berichtet etwa der WDR, ging dabei stets leer aus. Das Tellergeld strich komplett die Firma ein, die den Reinigungsauftrag hat.
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat sich vorläufig auf die Seite der Mitarbeiterin geschlagen. Es erließ ein Grundurteil, wonach der Arbeitgeber Auskunft über die erzielten Einnahmen geben muss.
Allerdings klingt der Fall für mich nicht so, als dürfe die Frau am Ende alles behalten. Sie sagt nämlich selbst, sie habe eigentlich nur den Teller bewacht (und, ganz wichtig, durch ihre Anwesenheit die Zahlungsmoral der Toilettenbesucher verbessert). Die Reinigung selbst habe dagegen der Putzdienst erledigt.
Da wird ihr das Gericht kaum das komplette Trinkgeld zusprechen – aber womöglich einen fairen Anteil. Bleibt dann die Frage, wer den Rest bekommt. Die Kollegen von der Putzkolonne? Die Reinigungsfirma möchte gar nichts abgeben. Sie stellt sich auf den Standpunkt, die Kunden entrichteten ein „freiwilliges Nutzungsentgelt“. Besucher gingen nicht davon aus, das Tellergeld komme der Frontfrau oder gar den sonstigenn Reinigungskräften zu Gute.