Optisch billige Tickets, aber hohe Zuschläge. Zum Beispiel bei der Gepäckbeförderung. So machen es mittlerweile viele Fluggesellschaften. Vermutlich wird sich daran auch künftig nichts ändern.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält Aufschläge fürs Fluggepäck für grundsätzlich zulässig – so lange Reisende schon bei der Buchung transparent über die Kostenstruktur informiert werden.
Ein spanisches Gericht hatte den Fall an den Europäischen Gerichtshof gebracht. Dort untersagen neuere Vorschriften Fluggesellschaften, Zuschläge für die Gepäckbeförderung zu nehmen. Genau das hält der EU-Generalanwalt jedoch für zulässig.
Er argumentiert mit der Freiheit des Marktes sowie dem Umstand, dass sehr viele Kunden möglichst preiswert von A nach B gelangen wollen. Dazu seien Kunden bereit, auf einen umfassenden Service zu verzichten. Außerdem sei es kaum möglich, EU-weit die Anforderungen festzulegen, welche Gepäckstücke die Airlines ohne Zuschläge befördern müssen.
Aufschläge beim Handgepäck halt der EU-Generalanwalt dagegen für unzulässig. Durch das Handgepäck entstünden keine erkennbaren Mehrkosten. Außerdem gehöre es zur Würde des Menschen, im Rahmen des Möglichen persönliche Dinge dabei zu haben.
Der Europäische Gerichtshof folgt meist den Anträgen des EU-Generalanwalts. Das Urteil wird noch auf sich warten lassen.