Getrennt lebende Eltern müssen sich zusammenraufen, wenn es um das Wohl ihrer Kinder geht. Dass eine Mutter nicht mehr mit dem Ex spricht, rechtfertigt es nicht, ihr das alleinige Sorgerecht über die Kinder zu übertragen. So eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Im Jahr 2007 hatten sich die Eheleute getrennt. Seitdem lebten die beiden Kinder, 9 und 14 Jahre alt, bei der Mutter. Im Jahr 2012 soll es zu Problemen gekommen sein, weil der Vater ständig Kontrollanrufe bei den Kindern machte. In Folge des Streits redete die Mutter dann nicht mehr mit ihrem Ex-Mann. Sie meinte, es sei besser, wenn sie das alleinige Sorgerecht erhält.
Dem folgte das Oberlandesgericht Hamm nicht. Der Vater habe sein Verhalten eingesehen und gebessert. Dementsprechend müsse auch die Mutter sachlich mit ihm kommunizieren, zumindest wenn es um die Kinder gehe. Deren Wohl stehe an erster Stelle, so das Gerichts. Rücksichtnahme sei beiden Seiten zuzumuten, zumal die Eltern noch nicht einmal über wesentliche Fragen des Sorgesrechts stritten (Aktenzeichen 2 UF 39/13).