Vermerk des Staatsanwalts in einer Wirtschaftsstrafsache:
Gemäß Telefonat mit Ermittlungsrichter R. um 14.30 Uhr kann der Beschluss heute nicht mehr erlassen werden, das er bis spätestens 14.45 Uhr das Gericht verlassen muss.
Am nächsten Mittag, nun mit dem ersehnten Durchsuchungsbeschluss versehen, stellte die Kripo den Server in den Büros des betreffenden Unternehmens sicher.
Viel ließ sich leider nicht mehr ermitteln. Wie das halt so ist, bei nächtlichen Wasserschäden.
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