Selbst schuld ist das Land Nordrhein-Westfalen. Nicht nur an hohen Schulden oder zu wenig Lehrern, sondern ganz konkret auch an einem Schlagloch. Weil der landeseigene Straßenbaubetrieb auf einer Autobahn nicht ordentlich gearbeitet hat, muss das Land einem Autofahrer nun 2.200 Euro ersetzen.
Der betroffene Autofahrer befuhr auf der A 40 in Gelsenkirchen den Standstreifen und knallte dort in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch. Dieser war wegen einer Baustelle für den Verkehr freigegeben. Um den Standstreifen für das Verkehrsaufkommen fit zu machen, waren unter anderem Gullyschächte mit Eisendeckeln verschlossen worden. Vorher waren die Schächte mit einer bituminösen Masse und Asphalt aufgefüllt worden.
Allerdings wendete der Straßenbaubetrieb nicht die erforderliche Sorgfalt an. Eiserne Gullydeckel waren bei der Verkehrsdichte riskant. Stattdessen hätte man zur zuverlässigeren Methoden greifen müssen, etwa Schachtabdeckungen aus Schnellbeton. Das fand ein vom Gericht bestellter Sachverständiger heraus.
Das Land habe, so die Richter, selbst eine „vermeidbare Gefahrenquelle“ geschaffen. Deshalb müsse es auch für den Schaden durch den schlaglochbedingten Achsbruch gerade stehen (11 U 52/12).