Die Besprechung war eigentlich zu Ende. Aber der Mandant wischte noch mal über sein Tablet. „Darf ich Sie, ganz kurz, um eine Einschätzung bitten?“ Nun ja, gerne.
Er hatte drei Jahre einen Wagen geleast und auch einen Folgevertrag geschlossen. Nun kriegte er die Endabrechnung. Neben einigen Kleinigkeiten hatte das Autohaus, gestützt auf das übliche Restwertgutachten, auch folgende Position angesetzt:
Steinschlag Windschutzscheibe, unfachmännisch repariert
Auf 578 Euro sollte sich der „Schaden“ belaufen. Der Mandant war nun ernsthaft verunsichert. Den Steinschlag hatte er nämlich seinerzeit im selben Autohaus reparieren lassen. Und dafür eine satte Rechnung bezahlt. „So dreist können die doch nicht sein?“ fragte er. „Oder doch?“
„Eher nicht“, meinte ich. „Sieht für mich eher so aus, dass niemand nachgeschaut hat, ob der Steinschlag womöglich im eigenen Laden repariert wurde. Hätte man auch mal vor der Abrechnung machen können – wenn man die eigene Arbeit nicht für unfehlbar hält. Oder nachdenkt.“
Der Mandant ist Naturwissenschaftler. So ein Malheur im Umgang mit Kunden lag außerhalb seiner Vorstellungskraft. Ich riet ihm dennoch, einfach mal den Verkäufer anzurufen. Der würde sich bestimmt um eine dezente Lösung kümmern, und zwar zackig.
Der Mandant blieb skeptisch, versuchte aber dennoch sein Glück. „Die haben sich fast ein bisschen geschämt“, erzählte er. Na, schön. Da war der Fall schon zu Ende, bevor er angefangen hat.