Natürlich ist es nicht schön, wenn jemand Produktfotos auf ebay für eigene Auktionen klaut. Aber es kommt jeden Tag vor, etliche Male. Die Rechteinhaber wollen dann natürlich oft ordentlich Geld sehen. Aber hierbei sind ihnen Grenzen gesetzt.
Relativ klar ist der Fall, wenn es sich um professionelle Bilder handelt. Dann können die Gerichte sich auf die seriöse MFM-Honorarliste stützen, die ein Branchenverband herausgibt.
Für Laienfotos sprachen die Richter früher ähnliche Honorarsätze zu. Das hat sich geändert – die Tendenz geht deutlich nach unten. Das Oberlandesgericht München geht in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil von 100 Euro pro Foto aus.
Es gibt aber mitunter auch noch weniger Geld etwa 20 Euro (Landgericht Düsseldorf, Oberlandesgericht Braunschweig) oder 40 Euro (OLG Brandenburg). Dabei kommt es auch immer auf die Qualität an. Semiprofessionelle Aufnahmen kosten stets mehr als Schnappschüsse.
Bei einer Abmahnung kann es sich also durchaus lohnen, den geforderten Schadensersatz zu hinterfragen. Häufig wird Luft nach unten sein.