Fürs Telefonieren am Steuer gibt es kein Fahrverbot. Normalerweise. Das Oberlandesgericht Hamm entschied nun, dass Wiederholungstäter durchaus mal zwangsweise aufs Auto verzichten müssen.
Ein 27-Jähriger hatte schon drei Mal innerhalb eines Jahres (!) ein Bußgeld kassiert, weil er sich während der Fahrt ein Mobiltelefon ans Ohr hielt. Vor dem vierten Richter fand er keine Gnade mehr. Dieser verhängte nicht nur 80 Euro Geldbuße, sondern auch das einmonatige Fahrtverbot. Dabei berücksichtigte er auch diverse Tempoverstöße des Betroffenen.
Laut Oberlandesgericht Hamm geht das Urteil in Ordnung. Dem 27-Jährigen fehle es an Verkehrsdisziplin, er neige zu „Unrechtskontinuität“. Somit könne eine „beharrliche Pflichtverletzung“ angenommen werden, wie sie das Gesetz für eine Fahrverbot bei kleineren Delikten verlangt (Aktenzeichen 3 RBs 256/13).