Viele Gerichte informieren auf ihrem Briefbogen darüber, wie sie per Bus oder Bahn zu erreichen sind. Auch das Landgericht Berlin zählt die Optionen auf:
U-Bhf Mierendorffplatz (U7), U-Bhf Jungfernheide (U7), S-Bhf Jungfernheide (Ringbahn), Bus X9, X21, 109,126.
Das ist natürlich vorbildlich, aber ein Zusatz im Briefkopf macht mich immer nachdenklich. Unter den „Fahrverbindungen“ steht:
(Diese Angaben sind unverbindlich.)
Hat die Justizverwaltung Sorge, sie könnte verklagt werden? Und wegen was? Dass die Bahnen mal gar nicht fahren etwa. Oder die Verkehrsbetriebe urplötzlich so die Streckenführung ändern, so dass ein Prozessteilnehmer zu spät im Gerichtssaal erscheint.
Am Ende stellt vielleicht auch jemand fest, dass er mit einem nicht erwähnten Bus von zu Hause aus eine kürzere Fahrzeit gehabt hätte – und er klagt seinen Verdienstausfall ein, weil er sich auf die Infos verlassen hat.
Oder fürchtet das Landgericht, es könne mit den Verkehrsbetrieben verwechselt werden? Dann wäre es aber auch konsequent, bei der eigenen Rufnummer darauf hinzuweisen, dass man das Telefonnetz vor dem Übergabepunkt nicht selbst betreibt.
Bleibt überdies die Frage, ob man durch eine Erklärung, Angaben seien unverbindlich, diese auch wirklich unverbindlich machen kann. Also im vorliegend eher unwahrscheinlichen Fall, dass sie doch verbindlich sind. Am Landgericht Berlin arbeiten ja genug Zivilrechtler, die Tag für Tag Kleingedrucktes zerpflücken. Vielleicht sollten sie mal ein Auge darauf werfen.
Letztlich ist das alles ähnlich wie mit dem altbekannten Disclaimer auf Internetseiten, der sich auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg bezog. Der sachlich grottenfalsche Text fand sich etliche Jahre auf diversen Justizseiten. Heute scheint er doch auszusterben. Aber das kann ich nicht verbindlich sagen.