Wir haben Entschädigungen wegen Flugverspätung geltend gemacht. Das antwortet die Fluggesellschaft:
Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt.
Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.
Damit will die Firma wohl sagen, dass die Richtlinie für den Fall der Flugverspätung nicht 100 % eindeutig ist. Deshalb gab es ja auch jahrelang erbitterten Streit, ob auch bei einer bloßen Verspätung eine Entschädigung zu zahlen ist.
Was die Fluggesellschaft allerdings nicht erwähnt: Der Europäische Gerichtshof hat längst unmissverständlich klargestellt, dass die Entschädigung auch für eine einfache Verspätung fällig ist, wenn diese einen gewissen zeitlichen Rahmen sprengt.
Statt das klar einzugestehen, erzählt die Airline wortreich was davon, sie sei „dennoch“ bereit, für die Unannehmlichkeiten einen „Ausgleich“ von 2 x 250,00 Euro zu zahlen. Das entspricht zwar völlig überraschend exakt dem Betrag, den auch die EU-Verordnung für diesen Fall vorsieht. Aber es klingt trotzdem so, als werde großmütig eine Wohltat gewährt.
Also, mir würde als Kunde ein schlichtes „Sorry“ besser in den Ohren klingen.