Mehrfach hat der Betreiber der amerikanischen Pornoseite Redtube angekündigt, sich gegen die Massenabmahnung seiner Nutzer zu wehren. Nun folgen Taten. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erlassen und dieser untersagt, weitere Redtube-Nutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.
Über den juristischen (Zwischen-)Erfolg berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Pressemitteilung von Redtube. Sollte dies zutreffen, erfahren die hochfliegenden Abmahnpläne der The Archive AG und ihres Anwalts Thomas Urmann einen weiteren Dämpfer. Zwar gilt eine einstweilige Verfügung nur zwischen den Beteiligten. Aber andererseits ist davon auszugehen, dass das Landgericht Hamburg sich vor der Entscheidung schon seine Gedanken gemacht hat. Es wäre also damit zu rechnen, dass in vergleichbaren Fällen, wenn Nutzer anderer Streamingportale abgemahnt werden, ähnliche Entscheidungen ergehen.
Die Lage entwickelt sich hier nun ähnlich wie bei der Frage, ob die Abmahner tatsächlich die Nutzerdaten hinter den angeblich geloggten IP-Adressen herausverlangen konnten. Diverse Kammern des Landgerichts Köln hatten entsprechenden Anträgen zwar stattgegeben. Mittlerweile signalisiert das Gericht aber, möglicherweise einen Fehler gemacht zu haben. Jedenfalls wurde gestern offiziell eingeräumt, dass man die eigenen Beschlüsse kritisch sieht.
Überdies sind gegen die Abmahner etliche Strafanzeigen erstattet worden, unter anderem auch von Verbraucherschützern. Es wird sich zeigen, ob die Abmahner und ihre juristischen Helfer bei so viel Gegenwind noch mal einen Fuß auf die Erde bringen.
Für Internetnutzer ist die Hamburger Entscheidung ein weiteres Signal, dass das Betrachten eines Videostreams kaum durchsetzbare Abmahnungen nach sich ziehen kann, weil es der geltenden Rechtslage nicht widerspricht. Betroffen sind nicht nur die Betrachter erotischer Filme. Auch Mainstream-Seiten, allen voran Youtube, könnten ansonsten zu Abmahnfallen werden.