Eine Tombola während einer Hausmesse wird für eine Computerfirma zur teuren Werbeaktion. Das Finanzamt versagte es dem Unternehmen, die immerhin 66.000 Euro für fünf verloste VW Golf als Betriebsausgaben abzusetzen. Zu Recht, bestätigte nun das Finanzgericht Köln.
Eine Computerfirma veranstaltete zu ihrem zehnjährigen Bestehen eine “Hausmesse“, zu der nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose für die Verlosung von fünf VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola war, dass der jeweilige Kunde an dem Messetag persönlich erschien und hierdurch sein Los aktivierte. Das Finanzamt meinte, es handele sich bei den Autos um Geschenke an Geschäftsfreunde. Diese seien nur steuerlich abziehbar, wenn ihr Wert maximal 35 Euro betrage.
Das Finanzgericht Köln sah allerdings nicht die verlosten Autos, sondern die aktivierten Lose als Zuwendung. Da auf der Jubiläumsveranstaltung letztlich 1.331 Teilnehmer mit gewinnberechtigten Losen anwesend waren, ergab sich für jeden Teilnehmer eine Gewinnchance von ca. 49 Euro. Die Freigrenze von 35 Euro war somit überschritten und die Anschaffungskosten somit in vollem Umfang vom Steuerabzug ausgeschlossen.
Das Finanzgericht Köln hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Aktenzeichen 13 K 3908/09).