Auch bei der Polizei geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. So hat jemand aus der Polizeibehörde des Hochsauerlandkreises über einen längeren Zeitraum Musik und anderes urheberrechtlich geschütztes Material aus Tauschbörsen gezogen – über den Anschluss seines Dienstherren. Wer genau dafür verantwortlich ist, lässt sich allerdings nicht mehr klären. Die Kündigung eines „Hauptverdächtigen“ erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm jetzt für unwirksam.
Ausgelöst hatte den Fall im Jahr 2010 eine ganz normale Filesharing-Abmahnung, wie sie jeden Tag tausendfach verschickt werden. Empfänger war jedoch nicht der normale Internetnutzer, sondern die Polizeibehörde im Hochsauerlandkreis. Leider ist nicht bekannt, ob die Polizei die Abmahnung bezahlt und so der Plattenfirma der Band „Ich und Ich“ ein kleines Zubrot beschert hat. Unter anderem sollen Songs aus deren Album „Vom selben Stern“ online über die Polizeirechner getauscht worden sein.
Gefunden wurden allerdings derartige Titel in der Tat, außerdem diverse Filme. Das löste natürlich interne Ermittlungen aus. Fündig wurde man auf dem Arbeitsplatzrechner eines Mannes, der für die Funk- und Telefontechnik der Polizeiwachen im Hochsauerlandkreis zuständig war. Allerdings reichten letztlich die Beweise nicht, um den Mitarbeiter haftbar zu machen. So war der Mitarbeiter laut Gericht oft im Außendienst. Und einen funktionierenden Passwortschutz für die Rechner gab es nicht. Über spezielle Profile konnte vielmehr so gut wie jedermann ohne Passwort auf den Rechner zugreifen.
Überdies waren die Ermittlungen nach Einschätzugn der Richter eher schlampig. So seien die fraglichen Rechner nicht sofort sichergestellt worden. Somit sei später nicht mehr zu klären gewesen, wer eventuell noch Änderungen vorgenommen hat. Deshalb erklärte das Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam.
Die Kreispolizeibehörde muss den Mann nun weiter beschäftigen und natürlich auch sein Gehalt rückwirkend zahlen (Aktenzeichen 13 Sa 596/13).