Manche Mails tun mir in der Seele weh. Aber ich muss sie schicken. So zum Beispiel an einen Mandanten, der sich anscheinend Hoffnung machte, demnächst 200.000 Euro auf sein Konto zu kriegen.
Gegen den Mandanten lief ein ziemlich aufwendiges Strafverfahren. An sich sah es anfangs auch nicht sonderlich gut aus. Aber am Ende gelang es, die ursprünglich im Raum stehende Haftstrafe von vier bis fünf Jahren zu reduzieren. Und zwar auf exakt zwei Jahre, den Maximalwert für eine Bewährung. So musste der Mandant nicht in Haft.
Das Ganze hatte natürlich auch einen gewissen Preis. Unter anderem eine Bewährungsauflage, also eine Art Strafe durch die Seitentür. Wir verständigten uns mit dem Gericht nach zähen Verhandlungen auf 200.000 Euro, bei weniger hätte es die Bewährung nicht gegeben. Der Mandant erfüllte diese Auflage auch.
Das Ganze ist jetzt einige Jahre her. Die Bewährungsfrist ist mittlerweile abgelaufen. Vorgefallen ist nichts mehr, so dass das Landgericht die Strafe nun endgültig erlassen konnte. Das ist vor kurzem auch geschehen. Nun hatte mein Mandant den Gedanken, dass mit Ablauf der Bewährungsfrist auch seine Bewährungsauflage hinfällig ist. Und er, so sein Schluss, dementsprechend auch seine 200.000 Euro zurückbekommt.
Das wäre zwar schön, ist aber so natürlich nicht vorgesehen. Mein Mitverteidiger und ich erinnern uns außerdem noch sehr gut, wie wir dem Mandanten damals erklärten, dass er im Falle des Deals (nichts anderes war es) sein Geld nicht wiedersieht. Dass er also Mammon gegen Freiheit tauscht.
Aber ich ahne schon, wo der Zahn der Zeit etwas am Verständnis genagt hat. Eine weitere Sicherheit in Form einer Kaution erhielt der Mandant nämlich tatsächlich zurück. Diesen Betrag, auch ein stattliches Sümmchen, hatte er gezahlt, damit der gegen ihn vorliegende Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird. Da er nicht geflüchtet ist, wurde ihm die Kaution nach dem Urteil erstattet.
Nun ja, aber leider sind Bewährungsauflage und Kaution zwei paar Schuhe.
Ich hoffe, ich habe dem Mandanten nicht das Weihnachtsfest verdorben.