Mit ihren Flatrate-Tarifen wird die Telekom momentan nicht glücklich. Jetzt nehmen Verbraucherschützer auch die Mobilfunktarife ins Visier. Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte das Telekommunikationsunternehmen ab, weil es bei bestimmten LTE-Tarifen eine Drosselung gibt.
„Surfen mit bis zu 100 MBit/s“ – so warb die Telekom für ihre Internettarife „via Funk“. Verbraucher in überwiegend ländlichen Regionen ohne DSL sollen damit in den Genuss schnellen Internets kommen können. Doch das Vergnügen währt laut den Verbraucherschützern nicht lange. Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, sehr schnell. So beim Tarif S Standard zu 34,94 € ab 10 Gigabyte und beim Tarif M zu 39,95 € ab 15 Gigabyte. Für den Rest des Monats werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 KBit/s für den Downstream zurückgesetzt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rügte eine Irreführung der Kunden. Sobald das Volumen für schnelles Internet erschöpft sei, könne dieser die Verbindung nicht mehr sinnvoll nutzen.
Die Telekom reagierte schnell auf die Abmahnung. „Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen“, kündigte laut Süddeutscher Zeitung heute ein Unternehmenssprecher an. Den Rückzieher wertet die Telekom als weiteren Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz. Dieser sei längst nicht abgeschlossen.
Vor kurzem hatte die Telekom nach einem negativen Gerichtsurteil schon zugesagt, bei Festnetztarifen nicht mehr von einer Flatrate zu sprechen, wenn die Geschwindigkeit nach gewisser Zeit gedrosselt wird.
Der Schritt der Telekom könnte auch für andere Mobilfunkfirmen Handlungsdruck erzeugen. Viele Anbieter bewerben fürs mobile Internet ihre Tarife als „Flatrates“. Gleichwohl drossen sie die Datengeschwindigkeit ab gewissen Grenzen. Es wird sich also die Frage stellen, ob das zulässig ist.