Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist beendet. Das Amtsgericht Hamburg hat das Verfahren eingestellt. Tebartz-van Elst zahlt eine Geldauflage von 20.000 Euro.
Ende September hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Bischof beantragt. Tebartz-van Elst wurde vorgeworfen, am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. In den Prozessen wehrte sich der Bischof gegen die Berichterstattung des Spiegel über eine Indien-Reise des Geistlichen.
In seiner eidesstattlichen Versicherung behauptete er über sein Gespräch mit einem Spiegel-Redakteur, der Journalist habe ihm nicht die Rückfrage „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ gestellt. Er selbst habe demgemäß auch nicht auf diesen nicht existenten Vorhalt geantwortet: „Business-Klasse sind wir geflogen“.
Die eidesstattliche Versicherung war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft falsch. Zunächst hatten die Strafverfolger auf einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit bestanden. Nun stimmten sie aber der Einstellung gegen Geldauflage zu.