Wer kifft und Alkohol trinkt, riskiert seinen Führerschein – auch wenn er absolut nüchtern fährt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies heute so entschieden.
Den sogenannten „Mischkonsum“ bewerten die Richter als besonders gefährlich. Sie halten deshalb entsprechende Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung für korrekt. Ein Autofahrer könne sich wegen des erhöhten Risikos auch nicht darauf berufen, dass er zwischen seinem Rauschmittelkonsum und dem Autofahren sorgfältig trenne.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Sache noch anders gesehen. Die Richter dort legten die Fahrerlaubnisverordnung einschränkend aus. Sie forderten besondere Anhaltspunkte dafür, dass ein Autofahrer nicht zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne (Aktenzeichen 3 C 32.12).