Wer eine neutral gestrichene Wohnung gemietet hat, darf sie nicht mit einem bunten Anstrich zurückgeben. Der Bundesgerichtshof verurteilte jetzt die Mieter einer Doppelhaushälfte zum Schadensersatz. Die Mieter hatten Wände in kräftigen Farben (rot, gelb, blau) gestrichen.
Die Mieter hatten sich bei Auszug geweigert, die farbigen Wände neu zu streichen. Das ließ die Vermieterin von Malern erledigen. Die Kosten von 3.648,82 Euro verlangte sie von den Mietern zurück. Vor Gericht war die Vermieterin in letzter Instanz erfolgreich, denn nach Auffassung des Bundesgerichtshofs muss sie keine farbigen Wände akzeptieren.
Zur Begründung weisen die Richter in ihrer heute verkündeten Entscheidung darauf hin, viele Mieter würden solche kräftigen Farben nicht akzeptieren. Die Farbgebung mache eine Neuvermietung deshalb praktisch unmöglich. Das müsse die Vermieterin nicht hinnehmen (Aktenzeichen VIII ZR 416/12).