Gegen einen Mandanten wurde wegen eines versuchten Sexualdelikts ermittelt. Und zwar intensiv. Nach der ergebnislosen Spurensicherung befragte die Polizei diverse Zeugen.
Außer endlosen Vernehmungsprotokollen kam nichts heraus. Dennoch beabsichtigte der Polizeibeamte anscheinend, noch weiter zu bohren. Was ich, offen gesagt, für verschwendete Arbeitszeit hielt.
Ein Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin brachte nicht sonderlich viel. Sie ließ mich wissen, sie schaue sich die Akte an, wenn diese auf ihrem Schreibtisch lande. Also normalerweise erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Bis dahin solle ich mich gedulden.
Und dabei zusehen, wie das private Umfeld meines Mandanten immer weiter den Bach runtergeht? Immerhin fragte der Polizeibeamte mittlerweile schon im entfernteren Verwandten- und Freundeskreis. Es war wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis er auch beim Arbeitgeber auftauchte. Was für meinen Mandanten das berufliche Aus bedeutet hätte.
Ich ergriff also die Initiative und beantragte bei der Staatsanwaltschaft, mich als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Das hätte die Staatskasse am Ende natürlich einiges Geld gekostet. Interessanterweise gelangte die Akte gar nicht zum Amtsgericht, welches über den Antrag zu entscheiden gehabt hätte.
Die Staatsanwältin stellte das Verfahren postwendend ein, und zwar genau mangels Tatverdachts. Damit war auch eine meine Bestellung als Pflichtverteidiger hinfällig. Der Staat muss kein Geld in die Hand nehmen. Der Polizeibeamte wird sich nun sicher eine neue Aufgabe suchen.