Die Geschichte dramatisch missglückter Facebook-Scherze ist um ein Kapitel reicher. Diesmal geht es um den Wachmann an einer Schule der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Dieser hatte auf Facebook ein Foto gepostet, das einen Totschenschädel mit Polizeimütze zeigt. Aufgenommen war das Bild erkennbar im Postencontainer, in dem der Wachmann Dienst tut.
Was der Wachmann im nachhinein als Scherz darstellt, führte zu seiner fristlosen Kündigung. Die Stadt Hamburg machte geltend, kein Vertrauen mehr in den Mitarbeiter zu haben. Dieser sei im übrigen auch schon durch ausländerfeindliche Witze aufgefallen.
Der Wachmann wehrte sich – und bekam jetzt am Arbeitsgericht Hamburg recht. Die Stadt Hamburg hat nach Auffassung des Richters nämlich nicht nachweisen können, dass der Mitarbeiter mit dem Totenkopf eine rechtsradikale Gesinnung dokumentieren wollte.
Der fotografierte Totenschädel sei nicht zwangsläufig Ausdruck einer Einstellung, die für den öffentlichen Dienst ungeeignet macht. Er sei zwar auch das Symbol von SS-Totenkopfverbänden gewesen, finde sich aber auch anderswo wieder – zum Beispiel bei einem lokalen Fußballverein.
Der Wachmann hatte versichert, er sei nicht rechtsradikal eingestellt und habe überhaupt nicht an einen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus gedacht. Außerdem entschuldigte sich der Angestellte bei allen, deren Gefühle er verletzt haben könnte.
Das reichte dem Arbeitsgericht, um der Stadt Hamburg die Beweislast aufzuerlegen. Die Arbeitgeberin sei den Nachweis schuldig geblieben, dass das Totenkopffoto eine rechtsradikale oder ausländerfeindliche Einstellung des Mannes belegt. Die Stadt Hamburg muss den Mitarbeiter nun weiter beschäftigen (Aktenzeichen 27 Ca 207/13).