Unser Mandant hatte was teures bestellt, die Lieferung kam aber nicht bei ihm an. Weil sie nie abgeschickt wurde. So richtige Anknüpfungspunkte gab es für die Ermittler bei der örtlichen Polizei leider nicht; der Täter hat wohl fingierte Adressdaten verwendet.
Mit einer Ausnahme. Mein Mandant hatte von dem Verkäufer mal eine Antwort auf eine Rückfrage erhalten, die von einer anderen E-Mail-Adresse kam als sonst. Das haben wir der Polizei natürlich auch mitgeteilt. Mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die verwendete Hotmail-Adresse nur einmal auftaucht.
Möglicherweise hat der Betrüger sie nur versehentlich verwendet, weil er sich auf seinem Smartphone im Account irrte. Nach einigen Monaten kriege ich von der Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungsakte und lese folgenden Vermerk des zuständigen Kommissars:
Auf eine Anfrage bei Microsoft hinsichtlich der angegebenen E-Mail-Adresse wurde verzichtet, da bei Hotmail die angegebenen Personaldaten nicht geprüft werden.
Dumm nur, dass die betreffende E-Mail-Adresse doch authentisch war. Sogar seine korrekte Postadresse hatte der Verdächtige hinterlegt. Das ergibt sich aus anderen Unterlagen, die später aufgetaucht sind. Microsoft verfügte also zu einem frühen Zeitpunkt über echte Stammdaten des Verdächtigen und hätte sie mitteilen können – wenn die Polizei gefragt hätte.
Und das alles auch noch zu einem Zeitpunkt, als der Mann mit einiger Sicherheit noch an der Adresse wohnte. Mittlerweile ist das aber wohl Schnee von gestern. Der Beschuldigte soll seinen Versandhandel nun von Thailand aus betreiben; jedenfalls ist er vor geraumer Zeit dorthin ausgereist.