Über das kabarettreife Zusammentreffen zweier Verkehrsrichter berichtet die Badische Zeitung. Ein Richter aus dem Breisgau fuhr in einer Tempo-30-Zone sieben Kilometer zu schnell, will aber die 25 Euro Verwarnungsgeld nicht zahlen. Seine Erklärung vor dem Amtsgericht Freiburg: Er könne nicht gleichzeitig auf die Straße und den Tacho schauen.
Er kenne die Stelle, sagte der Richter dem für ihn zuständigen Kollegen im Verhandlungssaal. Deshalb wisse er, dass dort stets mit “Kleinkindern und Omas mit Rollatoren” zu rechnen sei. Aber wenn er sich auf die Straße konzentriere, könne er nicht auf den Tacho schauen. Die “Strichelchen” auf dem Tacho zu fixieren, führe doch erst zu Unfällen.
Selbst der Hinweis, er sei womöglich nicht fahrtüchtig, konnte den Richter nicht erweichen. Nun soll ein Verkehrspsychologe prüfen, ob der Blick auf den Tacho tatsächlich unzumutbar ist. Der Betroffene wünschte sich in diesem Zusammenhang jedenfalls “ein Piepsgerät”, das ihn akustisch vor Tempoverstößen warnt.
Wie sich der Verkehrssünder auf der Richterbank verhält, wenn er in dienstlicher Eigenschaft mit solchen Ausreden konfrontiert wird, ist leider nicht überliefert.