Erfreuliche Nachrichten für Abmahngeschädigte. Auch am Amtsgericht München, das bislang praktisch auch jede noch so überzogene Forderung aus dem Filesharing-Bereich durchwinkte, scheint eine Trendwende möglich.
Das Gericht weist einen Pornoverleger darauf hin, bei seiner Klage komme ein deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht. Die Anwälte des Klägers haben 651 Euro Anwaltskosten gefordert. Ausdrücklich nimmt das Amtsgericht München Bezug auf einen aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, der Bewegung in die Sache zubringen scheint.
Die Hamburger wenden schon jetzt im Ergebnis das neue Anti-Abzockgesetz an, das demnächst in Kraft tritt. Danach sind die Abmahnkosten auf 150 Euro gedeckelt, es sei denn, die Obergrenze erweist sich als “unbillig”.
Es war ja erwartet worden, dass diese Regelung wie schon bei gescheiterten Vorgängergesetz dazu genutzt wird, doch wieder höhere Anwaltsgebühren durchzudrücken. Denn natürlich ist jeder Fall aus Sicht des Abmahners besonders schwerwiegend oder kompliziert. Schon diese Argumentation könnte die 150-Euro-Hürde ins Wanken bringen.
Umso erfreulicher, dass auch das Amtsgericht München jedenfalls Notiz von der anstehenden Gesetzesänderung nimmt. Das wird den Massenabmahnern nicht gefallen.
Einfach an ein genehmes Gericht “ausweichen” können sie demnächst ohnehin hin nicht mehr. Für Filesharing-Klagen wird mit der Gesetzesänderung nämlich auch der fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Zuständig ist vielmehr im Normalfall zukünftig das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.