Oft muss es ja schnell gehen. Deshalb hatte ich mich in einer neuen Strafsache erst mal beim Amtsgericht gemeldet. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss gegen meine Mandantin erlassen. Mit dem Brief wollte ich mitteilen, dass ich die Mandantin vertrete und um Akteneinsicht bitte.
Mir war schon klar, dass das Amtsgericht im Ermittlungsverfahren nicht selbst Akteneinsicht gewährt. Aber leider war es mir nicht möglich, vom Amtsgericht oder von der Polizei das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zu erfahren. Bei beiden Behörden ging niemand ans Telefon. Am Amtsgericht ebenso wenig.
Eine Nachfrage wäre natürlich unnötig gewesen, hätte das Amtsgericht auf seinem Beschluss nicht nur das eigene Aktenzeichen notiert. Sondern auch das der Staatsanwaltschaft. Das ist sinnvoll, weil es sich ja um ein einheitliches Ermittlungsverfahren handelt. So handhaben es auch die meisten Gerichte.
Im letzten Absatz hatte ich folgendes notiert:
Ich bitte um Weiterleitung dieses Schreibens an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Auf die Akteneinsicht wartete ich allerdings vergebens. Das Amtsgericht hat mein Schreiben nämlich nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sondern es lag noch auf dem Tisch des zuständigen Mitarbeiters, wahrscheinlich irgendwo im Wimmelkästchen.
Als ich höflich nach dem Grund fragte, verschlug es mir dann doch etwas die Sprache. “Wir sind nicht die Poststelle der Staatsanwaltschaft”, erfuhr ich. Deshalb fühle man sich nicht zuständig und unternehme – schlicht gar nichts.
Davon, dass alle Eingänge in der Justiz immer an die Stelle weitergeleitet werden müssen, wo sich die Originalakte befindet, damit sie dort eingeheftet werden können, wollte der gute Mann partout noch nichts gehört haben. Ebenso wenig interessierte er sich dafür, dass ich in der Sache jetzt natürlich Zeit verloren hatte.
Na ja, eine Debatte schien mir sinnlos. Immerhin war der Herr nun gönnerhaft bereit, mir das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zu geben. Dann lasse ich das Schreiben halt noch mal ausdrucken. Auf eine Beschwerde habe ich, ehrlich gesagt, keine Lust. Das Amtsgericht ist klein und liegt weit weg.
Sollen sich die Kollegen vor Ort drum kümmern oder, wie es aussieht, so was eben mit sich machen lassen. So schnell komme ich da wohl voraussichtlich nicht mehr hin, denn mein Verfahren wird ohnehin eingestellt. So viel hat mir der Staatsanwalt, den ich jetzt ja anrufen konnte, nämlich schon in Aussicht gestellt.