Auch Journalisten benötigen in Gerichten eine Foto- oder Drehgenehmigung, wenn sie Aufnahmen machen wollen. Jedenfalls bei größeren Verfahren. Vor einem offensichtlichen Missbrauch schützt dies allerdings auch nicht, wie einige Kollegen von mir kürzlich erfahren mussten.
Als sie nach einer Verhandlungspause wieder in den Gerichtssaal kamen, “schoss” ein Fotojournalist sie frontal ab. Offenbar hatte er es auf Porträts abgesehen.Die Bilder sollen sich dann als eine Art Steckbrief in Online-Medien wiedergefunden haben, und zwar in einem relativ unfreundlichen, um nicht zu sagen bedrohlichen Kontext.
Da sich die Anwälte auch konkret belästigt fühlten und offensichtlich kein direkter Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Verfahren selbst erkennbar war, widerrief das Gericht die Drehgenehmigung für den Reporter.
Der wehrte sich auf seine Weise. Via Facebook verkündete der Journalist nicht nur, er habe die Fotoerlaubnis verloren. Er wünschte auch gleich den betroffenen Rechtsanwälten und ihren Mandanten den Tod. Er selbst könne wahrscheinlich nicht an sich halten, wenn er dem einen oder anderen mal wieder begegne. Aber damit würde er der Gesellschaft und dem Steuerzahler ja nur einen Gefallen tun.
Solche Äußerungen muss man natürlich nicht unbedingt ernst nehmen. Allerdings frage ich mich, ob sich der Mann vielleicht gerade beruflich umorientiert. Zumindest sollte er daran denken. Ich würde mich jedenfalls dagegen wehren, wenn so einer im Gerichtsgebäude fotografieren darf.