Heutzutage musst du gar nichts mehr angestellt haben, damit die Polizei öffentlich nach dir fahndet. Die Bundespolizei München veröffentlichte jetzt das Bild eines Fahrgastes, der sein Skateboard in der S-Bahn vergessen hat. Mit dem Foto der Überwachungskamera möchte die Polizei herausfinden, wer der Mann ist – um ihm das Skateboard zurückzugeben.
Das Bild zeigt sehr schön, wie fortgeschritten Videoüberwachung ist. Da ist nichts mehr mit vergrieseltem Schwarz-Weiß. Der Bahnkunde ist aus der Vogelperspektive hervorragend getroffen. An seiner charakteristischen Pläte (ich bin es nicht) ist er gut zu erkennen. Jedenfalls für alle, die ihn kennen. Und das trotz der Sonnenbrille, die er trägt.
Die Vorgeschichte: Eine Bahnfahrerin hatte gemeldet, in der S-Bahn liege eine herrenloses Skateboard. Außerdem hatte die Frau beobachtet, wie ein 63-Jähriger das Rollbrett einfach mitnahm. Der Mann wurde ermittelt, das Skateboard sichergestellt. Offensichtlich fragten sich die Beamten, was machen wir jetzt damit? Und entschlossen sich, das Überwachungsfoto zu veröffentlichen. Es soll den letzten, hoffentlich rechtmäßigen Besitzer zeigen.
Das ist ja wirklich freundlich gemeint. Allerdings scheint die Bundespolizei vergessen zu haben, dass es Persönlichkeitsrechte gibt. Nicht jeder möchte als Schussel geoutet werden, der in der Bahn ein wuchtiges Rollbrett liegen lässt. Noch weniger möchte sich der Betroffene vielleicht von seiner Freundin fragen lassen, was ihn in die S 4 nach München verschlagen hat. Wo er doch angeblich im Fitnessstudio war.
Jedenfalls kann die Polizei von Glück reden, wenn es sich bei dem Mann um einen gutmütigen Zeitgenossen handelt. Andere würden sich herzlich für die Rückgabe des Boards bedanken – und bei der Gelegenheit auch noch ein schönes Schmerzensgeld geltend machen.
Ganz unverdient wäre es nicht. Immerhin hätte es ja auch gereicht, ein Foto vom Board zu veröffentlichen. Das ist nämlich durchaus schrill lackiert. Sein Besitzer hätte es sicher auch so erkannt.