Ein Düsseldorfer Amtsrichter sorgt weiter für Schlagzeilen. Mit einem Urteil hat er heute die Kündigung eines langjährigen Wohnungsmieters bestätigt. Grund: Der Raucher belästigt nach Auffassung der Vermieterin die Wohnungsnachbarn unzumutbar mit seinem Qualm.
Einige Hintergründe stehen bei Spiegel Online. Daneben sollte allerdings erwähnt werden, dass der Amtsrichter mit seiner Bewertung der Angelegenheit schon mal Gegenwind erfahren hat. Er hatte dem 74-Jährigen, der in der Wohnung schon seit über 30 Jahren lebt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren verweigert und es schon damit in die Zeitungen geschafft.
Diese Entscheidung hob das übergeordnete Landgericht bereits vor der Verhandlung auf. Das Landgericht gewährte dem Mann Prozesskostenhilfe. Seine Verteidigung habe Aussicht auf Erfolg. Rauchen an sich, befand das Landgericht, sei keine vertragswidrige Nutzung.
Es spricht also einiges dafür, dass in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Letztlich wird für den Fall entscheidend sein, ob der Mieter tatsächlich maßlos geraucht und die anderen Bewohner unzumutbar belästigt hat. Die Vermieterin argumentierte bereits in diese Richtung. Der Kettenraucher lüfte nicht, der Zigarettenqualm ziehe über das Treppenhaus ab.
Es läuft also auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Jedenfalls glaube ich nicht, dass am Ende des Prozesses ein Präzedenzurteil steht, das Rauchen in privaten Räumen generell zu einem Kündigungsgrund erklärt.
Interessant könnte allerdings die Frage werden, ob Vermieter ein generelles Rauchverbot in den Vertrag schreiben dürfen. Bislang halten die Gerichte solche Klauseln für unwirksam, ähnlich einem kompletten Haustierverbot, das sogar Zierfische oder Zwergkaninchen umfasst.