Auch wenn Beisetzungen meist zwangsläufig in der Öffentlichkeit stattfinden, dürfen Journalisten die Trauergäste nicht abfotografieren. Selbst dann nicht, wenn der Fotograf sich außerhalb des Friedhofs postiert hat. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Bei der Beerdigung eines Mordopfers hatte ein Reporter über die Mauer in den Friedhof hinein fotografiert und Trauergäste abgelichtet. Dabei war ihm bekannt, dass Fotos während der Beisetzung “unerwünscht” waren. Ein Wachmann hatte ihn auch aufgefordert, keine Bilder zu machen.
Sein Verhalten war rechtswidrig, so die Richter. Während der Beerdigung eines nahen Angehörigen seien die Teilnehmer einem hohen emotionalen Druck ausgesetzt; die nach Art. 1 Grundgesetz zu schützende Menschenwürde gebiete einen besonderen Schutz dieses Moments (Urteil vom 25. Juni 2013, Aktenzeichen 16 S 251/12).