Die Oberhausener Verkehrsbetriebe bitten jetzt sogar Schwarzfahrer zur Kasse, die gar nicht schwarz fahren. So wurde eine 76-Jährige mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt, obwohl sie ihr Viererticket für die Fahrt ordnungsgemäß entwertet hatte.
Der Kontrolleur hatte an der aktuellen Fahrt nichts zu beanstanden. Er störte sich aber daran, dass Elfriede L. angeblich schon im April 2013 schwarz gefahren sei. Er prüfte nämlich nicht nur den aktuellen Stempel auf dem Viererticket, sondern auch die für zurückliegende Fahrten. Ein Feld soll doppelt geklickert gewesen sein, worauf der Kontrolleur 40 Euro nachberechnete.
Die ältere Dame beteuert dagegen, sie habe vielleicht aus Versehen zwei Mal gestempelt. Womöglich, als der Bus angefahren ist. Tatsächlich soll die aufgedruckte Zeit bei den beiden Stempeln nur eine Minute voneinander abweichen. Was ziemlich deutlich für ihre Version spricht.
Aber mal unabhängig vom Einzelfall: So richtige gute Karten hätte die Oberhausener Stoag auf keinen Fall, sofern sie von ihrer Kundin das erhöhte Beförderungsentgelt einklagen will. Denn tatsächlich hat das Unternehmen kaum eine Möglichkeit, eine Schwarzfahrt zu beweisen.
Das fängt schon damit an, dass die Viererkarten im Verkehrsverbund übertragbar sind. Wer sagt denn, dass derjenige, der jetzt ein Ticket vorzeigt, auch die früheren Fahrten gemacht hat? Das kann man eigentlich nur selbst zugeben.
Oder eben auch auch nicht.
Außerdem ist mehr als fraglich, ob ein mehrfach entwerteter Fahrschein nachträglich überhaupt was aussagt. Ein Verbot, genutzte Tickets nachträglich noch mal in einen Entwerter zu stecken, gibt es nicht. (Kinder machen das ja ohnehin mit großer Freude, bis der Fahrer motzt.) Ebenso wenig existiert natürlich eine Pflicht, alle früher mal genutzten Fahrscheine aufzubewahren.
Den Oberhausener Verkehrsbetrieben ist zu wünschen, dass ihre emsigen Juristen zu einem vernünftigen Ergebnis kommen und die Forderung niederschlagen. Geprüft wird das laut Zeitungsbericht ja immerhin.
Vielleicht kommt ja sogar eine neue Verhaltensanleitung für die Kontrolleure raus. Der Kundenzufriedenheit täte es sicher gut.