Mein Mandant ist Analphabet. Er war wird einer Straftat beschuldigt. Wie das heute so ist, hat die Polizei gleich beim ersten “Gespräch” eine DNA-Probe von ihm verlangt und auch erhalten. Allerdings hat es sich der zuständige Kommissar dann doch etwas einfach gemacht – und sich dabei rechtswidrig verhalten.
Dabei ging es anfangs – jedenfalls nach Aktenlage – noch korrekt zu. Der Polizist füllte das Standardformular “Einverständniserklärung DNA” aus. Darin vermerkte er, dass er meinem Mandanten die dazugehörigen “Hinweise zur Einverständniserklärung DNA” vorgelesen hat.
Die Unterschrift meines Mandanten unter der Einverständniserklärung fehlt allerdings. Kein Wunder, denn er kann ja nicht schreiben. Trotzdem nahm ihm der Polizeibeamte eine Speichelprobe ab.
Der Fall zeigt sehr schön, wie Formulare der Polizei gestaltet sind. Jedenfalls dann, wenn man was vom Bürger will, aber keinen gesteigerten Wert darauf legt, dass er womöglich nein sagt, weil es sein gutes Recht ist.
Der Beamte hat also nicht nur mit DNA-Proben jeden Tag zu tun. Nein, er hat das Formular auch gerade noch meinem Mandanten vorgelesen. Verstanden hat er es aber offensichtlich nicht. Denn es genügt eben nicht, wenn der Betroffene “einverstanden” ist. Egal, wie emsig er mit dem Kopf nickt.
Er bedarf vielmehr, so steht es ausdrücklich im Merkblatt und natürlich in der Strafprozessordnung, einer schriftlichen Einwilligung. Das bedeutet: Ohne wirksame Unterschrift dürfen keine Körperzellen entnommen werden, egal ob als Speichelprobe oder Blutprobe. Und wenn jemand keine Unterschrift zu Papier bringen kann, ist das eben so. Dann bleibt nur eine förmliche Anordnung, die im Regelfall nur der Richter erklären darf.
Es ist schon traurig, wenn Polizeibeamte selbst die geltenden Regeln nicht verstehen – auch nach Lektüre eines Merkblatts nicht, das Normalbürgern Tag für Tag hundertfach zugemutet wird.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Polizist dachte, mit meinem Mandanten kann er es ja machen.
Schön finde ich beides nicht.