Die Gründe, Skype und andere Internetdienste nicht zu nutzen, werden jeden Tag zahlreicher. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann mal eingezahltes Skype-Guthaben verfällt. Skype räumt nämlich nach 180 Tagen das Konto leer, sofern in der Zeit nicht wenigstens ein kostenpflichtiger Anruf getätigt worden ist.
Oder besser gesagt: Skype setzt das Guthaben scheinbar auf null und hofft darauf, dass genug Kunden in den sauren Apfel beißen und den Verlust akzeptieren. Auch wenn Skype vordergründig den Eindruck erweckt, die Streichung des Guthabens sei zwingend – die Rechtslage sieht anders aus. Guthaben, das gilt etwa auch für Prepaidkarten, darf nämlich nicht so einfach verfallen. Das haben die Gerichte schon etliche Male geurteilt, sogar für den Fall der Kündigung durch den Anbieter.
Skype nennt das “Inaktivität” und leitet daraus das Recht her, vorhandenes Guthaben zu löschen. Die Inaktivität bezieht sich wohlgemerkt auf kostenpflichtige Anrufe. Kostenlose Skype-Gespräche zählen nicht; der Account wird auch für Gratis-Telefonate nicht gesperrt.
Ich habe mich die Tage genau in diesem Punkt über Skype geärgert. Denn im Ausland wollte ich mich in eins der unzähligen Skype-WLAN einbuchen, doch meine irgendwann mal eingezahlten 20 Euro wurden nicht mehr angezeigt. Die dringenden Mails und ein paar fette Anlagen habe ich notgedrungen übers Telefon geschickt und harre mal den happigen Roaming-Gebühren, die man mir in Rechnung stellen wird.
Über Skypes Umgang mit meinem Geld war ich etwas verärgert. Ich nahm mir vor, mein Guthaben herauszuverlangen. Notfalls über einen befreundeten Zivilrechtler, der mir noch einen so großen Gefallen schuldet, dass er selbst diesen Ministreitwert schlucken müsste.
Ist aber gar nicht nötig, wie sich herausstellte. Skype bietet nämlich von sich aus einen Link, mit dem man sein Guthaben wieder reaktivieren kann (Link). Einloggen, klicken, nach kurzer Zeit ist das Geld wieder für Telefonate verfügbar. Die Prozedur macht offenbar nur Sinn, weil genügend Kunden sich mit dem “Inaktivitäts”-Argument abspeisen lassen und auf ihr Geld verzichten. Ich habe jedenfalls meine Zweifel, ob diese Pseudo-Streichung vor Gericht Bestand hätte.
Aber dafür werde ich den Freundschaftsdienst dann doch nicht aufbrauchen.