Mit einer Verfassungsklage hat Medienanwalt Ralf Höcker türkischen Zeitungen Berichterstatter-Plätze im Gerichtssaal erkämpft. Nun versuchen andere Verfahrensbeteiligte im NSU-Prozess auch solche Husarenstücke. Allerdings mit weniger Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht wies bislang alle nachfolgenden Beschwerden zurück.
Nun gaben die Karlsruher Richter bekannt, dass ein Journalist keinen Anspruch auf einen Platz im NSU-Prozess hat. Der Reporter hatte geltend gemacht, das Auswahlverfahren sei ungerecht. Er arbeitet für die Online-Presse – für dieses Medium hat der Gerichtsvorsitzende überhaupt keine Plätze auslosen lassen.
Auch wenn die Benachteiligung gegenüber Printmedien und dem Rundfunk greifbar ist, halten die Verfassungsrichter das für zulässig. Der Vorsitzende im NSU-Prozess habe, so das Gericht, angesichts der knappen Sitzplätze “ein weites Ermessen” bei der Frage, welche Medien er zulässt. Dass die Online-Presse schlicht nicht berücksichtigt wird, hält das Gericht für vertretbar.
Damit ist allerdings nichts darüber gesagt, ob die Vergabe der Sitzplätze tatsächlich gut gelaufen ist. Die Karlsruher Richter selbst weisen in dem Beschluss ausdrücklich darauf hin, sie seien nicht für die Frage zuständig, ob der Gerichtsvorsitzende im Rahmen seines Spielraums auch die bestmögliche Entscheidung getroffen hat.
Das Gericht lehnte auch den Antrag ab, das Verfahren für die Presse in einen weiteren Saal zu übertragen. Hierfür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Schon vor Tagen waren Nebenkläger mit ihrem Versuch gescheitert, eine Videoübertragung des Prozesses durchzusetzen (Aktenzeichen 1 BvQ 13/13).