Die Telekom wird die Internetflatrate abschaffen. Telekomkunden müssen also für mehr Bandbreite künftig extra zahlen. Oder mit einem lahmen Anschluss leben. Doch die Tarifänderungen werden womöglich auch gravierende Änderungen im Datenschutz mit sich bringen. Für Internetverbindungen droht faktisch eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.
Wenn die Telekom künftig teilweise Anschlüsse drosselt oder nach Verbrauch extra kassiert, wird sie hierfür Rechnungsdaten benötigen. “Um die Abrechnungsmodalitäten nachzuweisen, müssen Telekom und die nachfolgenden Marktteilnehmer laut Gesetz Abrechnungsdaten aufheben, falls jemand gegen die Rechnung Einspruch erheben will”, schreibt der Kölner Journalist Torsten Kleinz.
Das Gesetz lässt ausdrücklich zu, dass Provider Verbindungsdaten speichern dürfen, sofern sie diese für die Abrechnung benötigen. Mit Einführung der Flatrates hatten sich Kunden erfolgreich gegen die Datenspeicherung vor Gericht gewehrt. Daraufhin reduzierten die meisten Internetanbieter die Speicherfristen deutlich, etwa im Fall der Telekom von damals 80 auf aktuell 7 Tage.
Eine Rückkehr zu verbrauchsabhängiger Abrechnung würde bedeuten, dass erheblich mehr Verbindungsdaten auf Vorrat lagern. Hierauf können Ermittlungsbehörden natürlich jederzeit zugreifen – auch ganz ohne gesetzliche Vorratsdatenspeicherung.