Das sollen lauter Zufälle sein? Oder steckt nicht doch ein Geflecht schlapper Pflichterfüllungen dahinter? Das fragt ein Kunde aus dem Düsseldorfer Norden erstens sich, zweitens die Elektronikfirma Medion in Essen und, wie kann es anders auch sein, unsere Deutsche Post. Es wird, nach aller Erfahrung, kein Einzelfall sein.
Der Kunde hatte ein simples Kabel bei Medion bestellt. Die bemühten ihre Datenbank und schickten das Kabel, obwohl ihnen die neue Kunden-Anschrift bekannt war, an die alte. Die Post forschte nicht weiter, beförderte das Kabel zurück an Medion. Die Firma bat um Nachsicht, brachte es noch mal auf den Weg, nun korrekt ans geschäftliche Postfach des Kunden in der Postfiliale Kaiserswerth adressiert. Doch die Post muckte.
Sie notierte: „Die Sendung wurde fehlgeleitet und konnte nicht zugestellt werden.” Die Begründung dafür ließ sie offen. Auf Nachfrage des Kunden zuckte in der Postzweigstelle Kaiserswerth ein netter Mitarbeiter mit den Schultern. Auch bei Medion zeigte sich leichte Nervosität.
Zum dritten Mal wurde das Kabel auf den Weg gebracht. Die Firme verspricht einen „erstklassigen Service“ für alle ihre Produkte. O ja! Hat sie denn nicht mit der Sturheit der Deutschen Post gerechnet. Die stellte lapidar fest: „Rücksendung eingeleitet“. Denn: „Der Empfänger ist unbekannt“. Der Kunde schrie auf, fasste sich an den Kopf und rief die Post an.
Dort ließ ihn eine Dame streng wissen: „Wir stellen keine Pakete an ein Postfach zu!“ Auch nicht, wenn in der Filiale der Post eine Tür weiter Mitarbeiter Kunden bedienen. Das sei einfach so. Punktum. Und die Firma Medion, die wisse das auch. Warum die also ein – nicht sonderlich dickes – Kabel per Paket an ein Postfach schicke, das sei schleierhaft. Der Kunde, inzwischen ein bisschen zermürbt, blieb tapfer.
Er schaute sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post an. Und siehe da. Der Kunde, einerseits, hatte wie vereinbart der Post seine private Hausanschrift offenbart. Und an die, dazu hat sich die Post anderseits verpflichtet, werden dann größere Sendungen, ausdrücklich auch „Pakete“ zugestellt. Diese juristische Betrachtung ließ der Kunde aber erst mal beiseite.
Weil die Postfiliale Kaiserswerth telefonisch für die Kundschaft nicht erreichbar ist, machte er sich auf den Weg dorthin. „Ob das Paket nicht vielleicht doch…“, fragte er. Der nette Mitarbeiter versuchte per Telefon (doch, doch da stehen tatsächlich mehrere funktionierende Apparate) einen Rat einzuholen, bekam aber keine Verbindung zu seiner Zentrale und tat, was er in solchen Fällen tut. Er zuckte mit den Schultern.
Neben ihm, auf dem Tresen, entdeckte der Kunde einen Prospekt der Deutschen Post. „Ab sofort Pakete in Ihrer Wunschfiliale abholen“, so wird es versprochen. Und: „Lassen Sie Ihre Pakete direkt in eine Filiale Ihrer Wahl schicken, um sie dort abzuholen“.
Mehr noch: „Bei Ihrer nächsten Bestellung geben Sie anstelle Ihrer Straße und Hausnummer Ihre persönliche PostNummer sowie die Nummer der gewünschten Filiale an“. Wer jetzt den vernünftigen Vergleich zu einem Postfach zieht, liegt zwar mit dieser Vermutung sehr nahe an der Wahrheit. Aber irgendwie völlig schief. Es wird womöglich, wir ahnen es, ein reiner Zufall sein. (pbd)