Eine Stromrechnung in ungewöhnlicher Höhe muss ein Mann bezahlen, der sich in Gelsenkirchen eine Wohnung gemietet hatte. In die Wohnung zogen in erster Linie nur Marihuana-Pflanzen ein. Die Lampen der Plantage betrieb der Mann mit geklautem Strom – und muss jetzt teuer dafür bezahlen.
Nachdem die Zimmerplantage aufgeflogen war, schätzte der zuständige Energieversorger aus Essen den Schaden auf 50.000 Euro. Genau ließ sich der Stromverbrauch für die Lampen und Klimaanlagen nicht ermitteln, weil der Mieter den Stromzähler überbrückt hatte.
Deshalb machte das Energieunternehmen von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch, den Stromverbrauch zu schätzen. Und zwar für den gesamten Zeitraum von Juli 2007 bis August 2009, als die Polizei die Plantage entdeckte.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit der Schätzung kein Problem. Wer sich illegal am Stromnetz bediene, müsse nachweisen, dass die Schätzung unrichtig ist. Das ist dem Betroffenen aber nach Auffassung der Richter nicht gelungen.
Sie gingen davon aus, dass der Mann seit seinem Einzug im Jahr 2007 die Plantage betrieb. Sie gewährten ihm lediglich einen “Rabatt” auf zwei Monate nach seinem Einzug, weil er in dieser Zeit die Plantage eingerichtet habe.
Die Polizei und ein Sachverständiger bestätigten, dass die Hanfaufzucht tatsächlich ungefähr die berechnete Energiemenge benötigte.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 7. Dezember 2012, Aktenzeichen 19 U 69/11