Aus dem Strafbefehl eines bayerischen Amtsgerichts:
… strafbar als versuchte Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Beleidigung in sieben tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tateinheit mit Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte …
Das schicke ich gleich mal an den Autor, der immer diese Stilblüten veröffentlicht.