Ob Bäcker oder Frisör, ob Arzt, Architekt oder Änderungsschneider – kaum ein Beruf wird verschont von den zigtausend verschickten Angeboten mit eingebauter Geldfalle. Die Schreiben verheißen die Aufnahme in irgendein Gewerberegister oder Branchenverzeichnis; auf den ersten Blick wird nur um Bestätigung der vorgedruckten Daten gebeten. Wer so was unterschreibt, hat meist das Kleingedruckte übersehen. Und bekommt später prompt die Rechnung über hunderte Euro ins Haus.
Die Düsseldorfer GWE-Witschaftsinformations GmbH ist so ein Unternehmen, vor dem Verbraucherschützer und Juristen warnen. Von „rechtswidrigen Angeboten“ ist die Rede auch im Internet, von „arglistigen Täuschungen“. Doch inzwischen ist die GWE, wie berichtet, offenbar an den Falschen geraten. Der Dortmunder Rechtsanwalt Mirko Möller hat den Spieß umgedreht: „Gegen diese Gemeinheiten will ich Zeichen setzen“, sagt er. Das scheint publikumswirksam gelungen zu sein – allerdings ohne die Billigung des Amtsgerichts Düsseldorf.
In der Anwaltskanzlei Schlüter Graf & Partner kam Möller ein dubioses Angebot der GWE in die Hand. Die bot einen Eintrag der Kanzlei im Internetportal „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ an. Und verlangte dafür im Kleingedruckten 569,05 Euro. „Das Angebot erschien uns unangemessen“, so Anwalt Möller. Das Register der GWE sei „völlig wertlos“ und bringe nur der Düsseldorfer Gesellschaft einen Nutzen. Sein Geistesblitz: „Wir erlauben der GWE die Veröffentlichung unserer Daten und berechnen dann unsere Zustimmung zur Veröffentlichung.” Gesagt, getan.
Weil aber die GWE die Rechnung der Anwaltskanzlei über eben genau 569,05 Euro nicht zahlte, reichte Jurist Möller beim Amtsgericht Düsseldorfer die Klage ein. Darin bezichtigt er das Unternehmen, es habe „den größten Teil“ seiner „nicht unerheblichen Einnahmen“ durch „Erschleichen von Insertionsaufträgen“ erzielt. Es gebe dazu „unzählige Warnungen“. Das Düsseldorfer Amtsgericht „möge sich selbst davon ein Bild machen“.
Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat dieses Bild längst: „Uns liegen zahlreiche Beschwerden über die Gewerbeauskunft-Zentrale vor, weil sich Handwerker oder Anwälte von der rechnungsähnlichen Aufmachung der Anschreiben getäuscht fühlen“, berichtet Vorstand Klaus Müller. Er rät bei einem vergleichbaren Angebot „dringend zu einer gründlichen Prüfung“. Die GWE mit ihrer Gewerbeauskunft-Zentrale schweigt.
Mit der Klage konfrontiert, verweigert das Unternehmen eine angebotene Stellungnahme. Allerdings hat die GWE, immerhin, der Dortmunder Anwaltskanzlei nach deren Auskunft eine „Gutschrift“ geschickt. Und damit auf ihre einstige Forderung verzichtet. Wörtlich heißt es: „Die o.a. Rechnung ist somit hinfällig!“ Die Forderung von Anwalt Möller allerdings auch.
Das Amtsgericht wies kürzlich seine Klage ab (Aktenzeichen 54 C 5800/12). Das anwaltliche Angebot sei zwar eingegangen, aber ein Vertrag nicht zustande gekommen. Zwar habe die GWE die Daten der Kanzlei veröffentlicht, darin sei aber „keine schlüssige Annahme“ des Angebots von Möller zu sehen, seine Daten nur gegen Gebühr zu verwenden. (pbd)