An den Maßstäben des Internets gemessen, tobt der Streit schon seit unvordenklicher Zeit. Seit rund vier Jahren liegen Youtube und die GEMA im Clinch. Es geht darum, ob und wie viel Geld Youtube für Videos an die GEMA zu zahlen hat. Der deutsche User ist dabei der Hauptgeschädigte. Bei aktuellen Musikvideos, nicht nur solchen von der GEMA, bleibt er nämlich meist ausgesperrt.
Der Streit zwischen Youtube und der GEMA ist kaum noch überschaubar. Da wundert es doch schon sehr, dass ausgerechnet die Verwertungsgesellschaft nun noch ein neues Fass aufmachen wird. Ihr Vorstandsvorsitzender beklagt sich öffentlich darüber, Youtube stelle mit seinen Sperrhinweisen die GEMA zu Unrecht an den Pranger.
Droht da schon der nächste Prozess?
“Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar” gehört mit Sicherheit zu den meistgehassten Sätzen deutscher Videonutzer. Wer etwas weiter liest, dem präsentiert Youtube auch gleich einen Verantwortlichen. Das Video könnte Musik enthalten, “für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat”.
Klar, dass sich die GEMA nur ungern den schwarzen Peter zuschieben lässt. Schon lange steht sie aufgrund der millionenfachen Einblendung als Bösewicht da. Allerdings dürfte es der GEMA eher schwerfallen, sich aus Googles freundlicher Umklammerung zu lösen, die längst zu einem PR-Desaster für die GEMA geworden ist. Das meint jedenfalls der Urheberrechtsexperte Günter Poll. In einem aktuellen Artikel in der Legal Times Online warnt er die GEMA davor, Youtube wegen des Sperrhinweises zu verklagen.
Laut Poll gibt der Hinweis nur die tatsächliche Situation wieder und ist deshalb nicht zu beanstanden. Obwohl die GEMA längst nicht mehr den Großteil der Rechteinhaber im Onlinebereich vertritt, besteht eben für Youtube die Gefahr, dass Nutzer ein Video einstellen, das GEMA-Rechte verletzt. Von daher sei es nachvollziehbar, dass Youtube bei Musikvideos in Deutschland ziemlich radikal den Filter aktiviert – um letztlich nicht die aus Youtube-Sicht überhöhten Tarife an die GEMA zahlen zu müssen.
Laut dem Autor sollten sich die Parteien lieber bemühen, den eigentlichen Streit aus dem Weg zu räumen. Der dreht sich im Kern – natürlich – um Geld. Die GEMA verlangt eine Festvergütung von 0,00375 Euro für jeden Videostream. Das hält der Urheberrechtsexperte für klar rechtswidrig, denn Youtube schulde nach aktueller Rechtslage allenfalls eine prozentuale Vergütung, die sich an den eigenen Erlösen bemisst.
Aber anscheinend ist mit einem Ende der Streitigkeiten nicht zu rechnen. Die GEMA hat jetzt ein Schiedsverfahren gegen Youtube eingeleitet und will Millionenforderungen geltend machen. Bevor Sachfragen geklärt werden können, muss erst mal über die Zuständigkeit des Deutschen Patent- und Markenamtes gestritten werden. Denn möglicherweise sind auch die ordentlichen Gerichte für solche Streitigkeiten zuständig.