Der ins Blickfeld der Justiz geratene deutsche Internetunternehmer Fabian T.. – Chef des Imperiums rund um “Youporn” – ist selbst überraschend kamerascheu. Dem Spiegel ließ T. jetzt verbieten, aktuelle Berichte über seine Probleme mit den Strafverfolgern zu bebildern. Jedenfalls so lange die Aufnahmen Fabian T. selbst zeigen. Das Landgericht Köln verbot dem Spiegel auf Antrag des Unternehmers nun tatsächlich, ein aktuelles Foto T.s zu veröffentlichen.
Das Ganze klingt so, als habe ein Paparazzo den Internetunternehmer “abgeschossen”. Das ist jedoch wohl nicht der Fall. Der Spiegel druckt lediglich ein Foto, das T. – vollständig angezogen – bei einem Auftritt auf der “Internet-Expo” zeigt. Die Internet-Expo ist eine Fachmesse für die Online-Wirtschaft. T. hielt dort einen Vortrag, der sogar von seiner eigenen Presseabteilung angekündigt worden sein soll. Das Video des Auftritts ist auch online.
Gleichwohl nimmt der Internetunternehmer laut seinen Anwälten für sich in Anspruch, immer sehr zurückgezogen gelebt zu haben. Deshalb verletze es seine Persönlichkeitsrechte, wenn der Spiegel nicht nur seine wirtschaftlichen Aktivitäten beschreibe, sondern auch Fotos von ihm zeige. Was Fotos angeht, mag das mit der Zurückhaltung stimmen. Allerdings zeigte T. sich gegenüber der Presse schon durchaus redselig. Der Financial Times Deutschland erläuterte er vor kurzem ausführlich, wie er sein Online-Imperium steuert und wie viel Geld sich damit verdienen lässt.
Man merkt dem Bericht des Spiegel in eigener Sache deutlich an, wie überrascht die Redaktion ist, ausgerechnet wegen eines Fotos des Internetunternehmers abgemahnt zu werden. Vor allem weil es genügend Anlass gibt, aktuell über T. zu berichten. Der Unternehmer war wegen möglicher Steuerdelikte auf Betreiben der deutschen Justiz in Belgien verhaftet worden. Aktuell soll er gegen eine Kaution auf freiem Fuß sein.
Dass Fotos von einem Wirtschaftsboss wie T. tabu sein könnten, wäre jedenfalls ein herber Schlag für die deutsche Presse. Immerhin zeigen die Bilder den Unternehmer ja, wie er vor einem größeren Publikum spricht. Das ist etwas völlig anderes, als wenn Wirtschaftskapitäne praktisch überhaupt nicht in der Öffentlichkeit auftreten, wie man es etwa von der Aldi-Dynastie kennt.
Es wird also spannend, ob das Landgericht Köln den Persönlichkeitsschutz tatsächlich so weit ausdehnt. Oder ob die einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung des Spiegel ergangen ist, doch schnell wieder aufgehoben wird.