Ärger im Straßenverkehr hat man nicht nur in der eigenen Stadt. Das kann Probleme mit sich bringen, wenn man sich vor Gericht gegen einen Bußgeldbescheid wehren will. Lohnt es sich überhaupt, für ein 40-Euro-Knöllchen ein paar hundert Kilometer zur Gerichtsverhandlung zu reisen? Auch wenn Richter den Betroffenen natürlich immer gern in Person vor sich haben, gibt es mittlerweile einen ganz praktikablen Ausweg.
Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, braucht sich der Betroffene nur anwaltlich vertreten zu lassen. Wenn er dann noch über seinen Anwalt erklärt, das Auto gefahren zu haben, aber ansonsten die Aussage zu verweigern, muss das Gericht auf seine Anwesenheit verzichten. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass ein mutmaßlicher Verkehrssünder nicht im Gerichtssaal auflaufen muss, wenn durch seine Anwesenheit keine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf geht jetzt noch einen Schritt weiter. Danach darf der Antrag, auf das persönliche Erscheinen des Betroffenen zu verzichten, sogar noch nach Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden. Wichtig ist das in den Fällen, in denen der Betroffene eigentlich kommen wollte, sich aber aus irgendwelchen Gründen verspätet. Viele Richter warten dann höchstens eine Viertelstunde, bevor sie das Rechtsmittel des Betroffenen wegen dessen Abwesenheit verwerfen.
Das ist, wenn man dem Oberlandesgericht Düsseldorf folgt, künftig nicht mehr ganz so einfach. Es bedarf dann nur eines Anwalts, der den Kniff kennt. Der Anwalt kann damit zumindest eine Verhandlung zur Sache erzwingen, die ja gerade in Bußgeldsachen auch häufig mit einer Einstellung endet.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2012, Aktenzeichen IV – 2 RBs 13/12