Die Sprayer-Doku “UNLIKE U” darf wieder gezeigt werden. Das Kammergericht Berlin hob das Verkaufsverbot auf, welches das Landgericht Berlin verhängt hatte. In der ersten Instanz hatten sich die Berliner Verkehrsbetriebe mit der bemerkenswerten Begründung durchgesetzt, die Filmemacher hätten ihre Arbeit vorher bei der Pressestelle anmelden und genehmigen lassen müssen. Ohne Erlaubnis sei das Eigentumsrecht der Verkehrsbetriebe verletzt gewesen.
Nach Auffassung des Landgerichts Berlin darf der Eigentümer eines Grundstücks uneingeschränkt darüber entscheiden, ob und wer auf seinem Gelände Aufnahmen macht. Die Richter lehnten sich hier an eine Entscheidung an, die der Bundesgerichtshof für gewerblich erstellte Fotos in den preußischen Schlössern und Parkanlagen getroffen hat. Danach dürfen die Grundstückseigentümer gewerblichen Fotografen Aufnahmen untersagen – selbst wenn die Anwesen öffentlich zugänglich sind.
Ich habe schon in einem älteren Blogeintrag kritisiert, wie lässig das Landgericht Berlin mit seinem Urteil über die Kunstfreiheit hinweggegangen ist. Ähnlich sah es im letzten Monat das Kammergericht Berlin. Die Richter hoben das Urteil auf. Sie ließen sich auch nicht von der weiteren Argumentation beeindrucken, die Doku verharmlose Straftaten oder rufe gar dazu auf.
Der Film erkläre bilde vielmehr Straftaten nur ab und erkläre diese, zitiert der Tagesspiegel eine Gerichtssprecherin. Die Kunstfreiheit habe somit Vorrang.